Allgemeine Geschäftsbedingungen - Reisebedingungen
Lieber Reisegast, die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Urlauber und uns als Reiseveranstalter. Daher bitten wir Sie, dem folgenden Text besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Es sind die wichtigsten Auszüge aus den allgemeinen Reisebedingungen - AGB.
1. Anmeldung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns als Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Dies kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung an das vermittelnde Reisebüro oder dem Kunden zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, gilt unsere Reisebestätigung vom Reisenden als angenommen, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen wiederspricht, bei kurzfristigeren Reiseanmeldungen sofort.
2. Bezahlung
Bei der Anmeldung (Vertragsabschluss) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu Leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins (LT§651k BGB) zu zahlen. Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Eine Verpflichtung zu Aushändigung der Reiseunterlagen vor Zahlung besteht unsererseits nicht.
3. Leistung, Preise
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Reiseveranstalters sie die Angaben der Reisebestätigung verbindlich. Abänderungen und Nebenabreden, die von der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kataloges abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung des Reiseveranstalters. Alle im Prospekt genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten je Person. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen MTM zu Anfechtung des Reisevertrages.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages aus sachlichen berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffkosten, Preiserhöhung der Leistungsträger, Steuer, Gebühren, Abgaben, Tarife o.ä.) in dem Umfang möglich, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderung rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung/Rechnung bei Kunden und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte die der Fall sein, wird Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10Tagen zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt. MTM behält sich Flugplanänderungen vor (siehe§8), die Abweichung vom Reisevertrag darstellt (Änderungen der Streckenführung von Flügen). Kurzfristige Änderungen von Flugzeiten, der Streckenführung, des Fluggerätes sowie der Fluggesellschaft bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese können ohne vorherige Ankündigung aus zwingenden Gründen in Umsteigeflüge geändert werden. Aus diesen Gründen ist eine Flugzeitenverschiebung bis max. 12 Stunden möglich, ohne das Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden können. MTM ist verpflichtet, sofern möglich, den Kunden von Leistungsänderungen in Kenntnis zu setzen, wenn die Änderung nicht unerheblich ist.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
Der Reiseveranstalter hat bei Stornierung der Reise durch den Kunden Anspruch auf Rücktrittsgebühren, die folgendermaßen pauschaliert sind:
- bis zum 30.Tag vor Reisebeginn 10% der Reisepreises
- vom 29. bis 22.Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- vom 21. bis 15.Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- vom 14. bis 7.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 6. tag bis 1 Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
- bei Nichterscheinen (no-show) 100% des Reisepreises
- Bei Ticketausstellung, in der Regel bei Buchung innerhalb der Optionsfrist bzw. innerhalb 24 Std., gelten die o.g. Punkte nicht. Das Ticket verfällt bei Rücktritt bzw. Stornierung (nur Flug od. Pauschal hierbei nur der Flug)
Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass eine Reiseteilnehmer aus Gründen, die Reise nicht antritt.
Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit dem Reisedokumenten bekannten Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet. Bei Umbuchung bis 4Wochen vor Reisebeginn (Änderung des An- oder Abreisedatums, Zielflughafen, Ort, Hotel, Zimmerart, Rundreise, Reisedauer und Verpflegung) wird eine Gebühr in Höhe von Euro 30,- pro Person erhoben. Für Umbuchungen nach dem 30.tag kann MTM Aufwendungsersatz verlangen. Wenn der Reisende vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig eine Ersatzperson an seiner Stelle anmeldet, ist MTM berechtig eine Gebühr in Höhe von Euro 50,- zu erheben.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
MTM behält sich das recht vor, in folgenden Fällen vor Reiseabtritt vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Reiseantritt den Reisevertrag zu kündigen.
- bis 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für MTM nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise bzw. Reiseteilnehmer so gering ist, das MTM im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden kosten, bezogen auf die Reise, die wirtschaftliche Opfergrenze überschreitet und der Veranstalter die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und die zum Rücktritt führenden Umstände nach gewiesen hat.
- bis 2 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. In diesen Fällen erhält der Reisende den bereits eingezahlten Reisepreis zurück.
- ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen Vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages oder Teile desselben durch MTM berechtig ist. Kündigt MTM, so behält MTM den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert eventuell ersparter Aufwendungen, sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die MTM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
Außergewöhnliche Umstände
- Wird die Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Reisende als auch der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen. Der Reiseveranstalter zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, kann aber für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
- Erfolg die Kündigung nach Antritt der Reise, ist MTM verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Partein zu Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
Übrigens....
Erwarten Sie keine Perfektion wie in Europa. Messen sie die Hotels und deren Leistungen nich am Maßstab, wie Sie es von zu Hause oder in europäischen Urlaubsländern gewohnt sind. So gehören auch heute noch unangekündigtes Abschalten von Strom und Wasser zum Alltag. Zeitweise steht nur eine geringe Wassermenge zur Verfügung. Erwarten Sie auch keine deutschen Tugenden der Perfektion, Organisation und Pünktlichkeit. Solche Vorkommnisse sind ort- und landestypisch und daher keine Reisemängel.
8. Haftung des Reiseveranstalters
MTM haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
- die gewissenhafte Vorbereitung der Reise
- die Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Prospektbeschreibungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen
1. Die Haftung der Veranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt: a. soweit ein Schaden des Reisenden weder a) soweit vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden alleine wegen einer Verschulden der Leistungsträgers verantwortlich ist.
2. Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit dein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
3. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzlich oder behördliche Vorschriften, wonach bestimmte Anspruchsvoraussetzungen oder Beschränkungen gelten, so kann sich auch der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber hierauf berufen.
4. Eine Haftung für Fremdleistungen im Sinne §II bestehen nicht.
5. Bei Buchung einer Teilleistung (nur Flug oder nur Hotel o.ä.) ist das buchende Reisebüro Veranstalter im eigenen Namen. Jegliche Haftung seitens MTM ist daher ausgeschlossen.
9. Fremdleistungen
MTM haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung vom Reisenden in Anspruch genommen werden:
Ausflüge vor Ort, Rent a Car, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, jegliche Sportarten, auch in den Hotelanlagen und Ferienaktivitäten die vor Ort von privaten Anbietern angeboten werden, Buchungen von In- und Auslandsflügen außerhalb dieses Kataloges, usw. Es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
10. Mitwirkung des Reisenden
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, das er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden, oder gering zu halten. Der Reisende hat den Mangel zunächst unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen, damit dem Veranstalter die Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Die Mängelanzeige soll in schriftlicher Form erfolgen. Der Kunde muss sich Art und Umfang der Mängel mittels eines Mängelprotokolls aufnehmen und gegenzeichnen lassen. Steht eine Reiseleitung des Veranstalters nicht zur Verfügung, ist der verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich Nachricht über diese Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit dem Veranstalter muss an dessen Sitz erfolgen. Jeder Reisegast ist verpflichtet, seine Rückflug, 72 bis spätestens 24 Stunden vor Abflug durch die Reiseleitung rückbestätigen lassen ( nicht durch die Hotelrezeption oder Fluggesellschaft), da nur so eine ordnungsmäßige Rückbeförderung gewährleistet ist.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährungen
Ansprüche des Kunden gegen den Veranstalter auf Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz sind innerhalb eines Monats nach der vertraglichen Beendigung der reise gegenüber dem Veranstalter anzumelden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nah 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nur der Anmelder, im Falle der Ziffer2 ist berechtig, für sich und die in der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer Ansprüche geltend zu machen. Sollte dein Reiseteilnehmer reklamieren, so muß eine Vollmacht des Reiseanmelders zur Abtretung der Ansprüche vorliegen.
12. Ausflüge
Ausflüge die vor Ort organisiert und bei der Reiseleitung gebucht werden, werden nicht von der Firma MTM, sondern von der jeweiligen örtlichen Agentur veranstaltet.
13. Paß- ,Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Reisende, auch wenn das Reisebüro bei der Beschaffung beratend oder in anderer Weise behilflich ist, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung der Vorschriften entstehen, gehen zu lasten des Reisenden. Bei Zurückweisung des Reisenden durch Behörden im In- und Ausland haftet MTM nicht.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die dem Reiseveranstalter zur Abwicklung des Reisevertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstalters hat nicht die Unwirksamkeit aller anderen Bestimmung und des gesamten Reisevertrages zu Folge. Lücken werden durch die gesetzliche Regelung ergänzt.
16. Gerichtsstand
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag/Mahnverfahren etc. ist der Sitz des Veranstalters.
17. Schlussbestimmungen
Alle Angaben in diesem Projekt entsprechen dem Stand Januar03. Änderung vorbehalten.
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